Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
§ 1 Geltungsbereich & Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen KODVIK Software, Inhaber Björn Brandt, Simeonscarré 2, 32423 Minden (nachfolgend „Agentur“), und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Web-Design, Webentwicklung, Softwareentwicklung, Design, Social-Media-Leistungen, das AI Office sowie Betriebs-, Pflege- und Supportleistungen. Sie gelten in ihrer jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung; gegenüber Unternehmern gelten sie auch für alle künftigen gleichartigen Verträge, ohne dass es eines erneuten Hinweises bedarf.
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Für Verbraucher gelten ergänzend und vorrangig die besonderen Bestimmungen in § 21 und § 22.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellungen der Leistungen auf der Website und in sonstigen Unterlagen sind freibleibend und stellen kein bindendes Angebot dar.
(2) Angebote der Agentur gelten 14 Tage ab Angebotsdatum, sofern im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb dieser Frist in Textform annimmt, etwa per E-Mail oder durch Gegenzeichnung. Eine verspätete oder geänderte Annahme gilt als neues Angebot, das die Agentur durch Bestätigung in Textform oder durch Beginn der Arbeiten annehmen kann.
§ 3 Leistungsgegenstand & Leistungsbeschreibung
(1) Gegenstand und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem jeweiligen Angebot und der dort in Bezug genommenen Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Die Agentur erbringt ihre Leistungen sorgfältig und fachgerecht. Soweit ein bestimmter Erfolg (Werk) geschuldet ist, gilt Werkvertragsrecht; werden Dienste (z. B. laufende Beratung, Pflege nach Aufwand) geschuldet, gilt Dienstvertragsrecht.
(3) Die Agentur schuldet die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch einen darüber hinausgehenden wirtschaftlichen Erfolg (z. B. bestimmte Besucher-, Umsatz-, Conversion- oder Suchmaschinen-Ranking-Zahlen), es sei denn, ein solcher wurde ausdrücklich in Textform als Beschaffenheit zugesichert. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen keine vertragliche Beschaffenheitsangabe dar.
(4) Die Agentur ist berechtigt, zur Vertragserfüllung geeignete Subunternehmer und Dritte einzusetzen.
(5) Eine rechtliche Prüfung der Arbeitsergebnisse und Inhalte, insbesondere auf ihre wettbewerbs-, marken-, urheber- und datenschutzrechtliche Zulässigkeit, schuldet die Agentur nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Rechtstexte wie Impressum, Datenschutzerklärung oder Cookie-Hinweise stellt der Kunde bereit; setzt die Agentur sie technisch um, übernimmt sie keine Gewähr für ihren Inhalt. Gleiches gilt für Anforderungen an die Barrierefreiheit, insbesondere nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, soweit sie nicht ausdrücklich als Leistung vereinbart sind.
(6) Im vereinbarten Preis sind je Entwurf zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern das Angebot nichts anderes vorsieht. Weitere Änderungen berechnet die Agentur nach Aufwand zu den im Angebot genannten Sätzen.
(7) Die Agentur ist nicht verpflichtet, Projektdateien und Zwischenstände länger als sechs Monate nach Abschluss des Projekts aufzubewahren, soweit keine gesetzlichen Pflichten bestehen oder etwas anderes vereinbart ist.
§ 4 Mitwirkungspflichten & Freistellung
(1) Der Kunde stellt alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Texte, Bilder, Logos, Zugänge und sonstigen Materialien rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form bereit und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner. Mitwirkungsleistungen sind vertragliche Hauptpflichten des Kunden.
(2) Der Kunde sichert zu, dass er an den überlassenen Materialien und Vorgaben die erforderlichen Rechte (insbesondere Urheber-, Marken- und Persönlichkeitsrechte) besitzt bzw. wirksam eingeholt hat. Er stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei, die wegen der vom Kunden bereitgestellten Inhalte, Materialien oder Vorgaben gegen die Agentur geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.
(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht rechtzeitig nach, gehen dadurch entstehende Verzögerungen und Mehraufwände zu seinen Lasten; vereinbarte Termine verschieben sich angemessen und die Agentur kann den entstandenen Mehraufwand nach den im Angebot genannten Sätzen gesondert berechnen.
(4) Unterlässt der Kunde eine erforderliche Mitwirkung dauerhaft, kann die Agentur eine angemessene Frist setzen und den Vertrag nach fruchtlosem Ablauf kündigen. Der Anspruch auf Vergütung der bereits erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz des durch die Verzögerung entstandenen Schadens bleibt unberührt.
§ 5 Leistungsänderungen (Change Requests)
Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs, teilt die Agentur den hierfür erforderlichen Mehraufwand mit. Änderungen werden erst nach Einigung über Umfang, Vergütung und Auswirkungen auf den Zeitplan in Textform umgesetzt. Bereits erbrachte Leistungen sind auch dann zu vergüten, wenn sie infolge eines Änderungswunsches angepasst werden müssen.
§ 6 Termine & Fristen
Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich vereinbart wurden. Sie setzen die rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Gerät die Agentur in Verzug, ist ihr zunächst eine angemessene Nachfrist zu setzen.
§ 7 Vergütung & Zahlung
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Solange die Agentur Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG ist, berechnet sie keine Umsatzsteuer. Entfällt die Kleinunternehmerregelung während der Vertragslaufzeit, verstehen sich die Preise gegenüber Unternehmern für ab diesem Zeitpunkt erbrachte Leistungen zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Kosten für Leistungen Dritter, die das Projekt erfordert, etwa für Hosting, Domains, Lizenzen, Schriften, Bildmaterial, Plugins, Schnittstellen oder KI-Nutzung, sind im Preis nicht enthalten, sofern das Angebot sie nicht ausdrücklich einschließt. Sie trägt der Kunde. Schließt die Agentur solche Verträge in Absprache mit dem Kunden im eigenen Namen ab, berechnet sie die Kosten weiter.
(3) Sofern nicht anders vereinbart, ist bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der vereinbarten Vergütung zu leisten; die Agentur beginnt mit der Ausführung erst nach Eingang der Anzahlung. Bei umfangreicheren Projekten ist die Agentur berechtigt, weitere Abschlagszahlungen nach Projektfortschritt zu verlangen.
(4) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Ist der Kunde Unternehmer, kommt er mit Ablauf dieser Frist in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regeln zum Verzug.
(5) Ist der Kunde mit einer nicht unerheblichen Zahlung in Verzug, kann die Agentur weitere Leistungen zurückhalten und bei Betriebs- und Pflegeleistungen bereitgestellte Dienste vorübergehend aussetzen, nachdem sie dies in Textform unter Setzung einer Frist von mindestens zehn Tagen angekündigt hat. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis, insbesondere wegen Mängeln. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
(7) Bei Betriebs- und Pflegeverträgen mit Unternehmern kann die Agentur die Vergütung einmal je Vertragsjahr anpassen, soweit sich ihre Kosten für die Leistung erhöht haben, insbesondere für Hosting, Lizenzen, Drittdienste, KI-Nutzung oder Personal. Sie kündigt die Anpassung mindestens sechs Wochen vor dem Wirksamwerden in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen.
§ 8 Abnahme
(1) Soweit Werkleistungen geschuldet sind, hat der Kunde diese nach Fertigstellung und Bereitstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen, sofern nicht ein wesentlicher Mangel entgegensteht. Teilabnahmen für abgrenzbare Leistungsabschnitte sind zulässig und vom Kunden zu erklären.
(2) Die Agentur kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist zur Abnahme setzen, in der Regel 14 Tage. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert. Ist der Kunde Verbraucher, tritt diese Folge nur ein, wenn die Agentur ihn zusammen mit der Fristsetzung in Textform darauf und auf die Möglichkeit hingewiesen hat, die Abnahme unter Angabe von Mängeln zu verweigern.
(3) Schaltet ein Kunde, der Unternehmer ist, die Leistung live oder nutzt er sie produktiv, gilt sie 14 Tage danach als abgenommen, sofern er bis dahin keine wesentlichen Mängel in Textform gerügt hat.
§ 9 Nutzungsrechte & Rechteübertragung
(1) Sämtliche Rechte an den Arbeitsergebnissen verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung der hierfür vereinbarten Vergütung bei der Agentur. Bis dahin ist jede Nutzung außerhalb von Test- und Abnahmezwecken unzulässig.
(2) Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Zweck. Der Kunde darf die Ergebnisse für eigene Zwecke selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte ändern und weiterentwickeln. Mängelrechte bestehen nicht, soweit ein Mangel auf einer solchen Änderung beruht. Das Nutzungsrecht geht mit dem Geschäftsbetrieb oder dem Projekt, für das es eingeräumt wurde, auf einen Erwerber über; im Übrigen bedürfen Übertragung und Unterlizenzierung der Zustimmung der Agentur.
(3) Ausschließliche Nutzungsrechte, eine Übertragung von Urheber- oder Verwertungsrechten sowie ein Anspruch auf Herausgabe von Quellcode, Quelldateien, offenen Layout- und Projektdateien oder Zwischenständen bestehen nur bei ausdrücklicher gesonderter Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.
(4) An Konzepten, Ideen, Methoden, Frameworks, Bibliotheken, Werkzeugen sowie sonstigem vorbestehenden oder allgemein verwendbaren Know-how der Agentur erhält der Kunde keine Rechte; die Agentur bleibt berechtigt, dieses auch für andere Kunden zu nutzen. Für eingesetzte Standard- und Drittkomponenten gelten deren jeweilige (Open-Source- bzw. Dritt-)Lizenzen.
(5) Die Agentur ist berechtigt, die für den Kunden erbrachten Leistungen mit einem dezenten Urhebervermerk einschließlich eines Links auf die Website der Agentur zu versehen; der Kunde kann der Verlinkung widersprechen. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur mit deren Zustimmung.
§ 10 Gewährleistung & Mängelrechte
(1) Die Agentur gewährleistet, dass die Leistungen bei Abnahme die vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Eine bestimmte Eignung wird nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurde.
(2) Mängel sind in Textform zu rügen. Unternehmer haben offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach Abnahme, verdeckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen; § 377 HGB bleibt unberührt. Unterlässt der Unternehmer die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
(3) Bei berechtigten Mängelrügen leistet die Agentur nach ihrer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neuherstellung; ihr sind zwei Nacherfüllungsversuche zu gewähren. Erst nach deren Fehlschlagen stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Rechte (Minderung, Rücktritt, ggf. Schadensersatz nach Maßgabe von § 11) zu.
(4) Eine Gewährleistung besteht nicht für Mängel, die auf vom Kunden bereitgestellten Inhalten oder Vorgaben, auf nachträglichen Eingriffen des Kunden oder Dritter, auf unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung oder auf Fehlern bzw. Änderungen von Dritt- und Fremdsystemen (insbesondere Hosting, Browser, Endgeräte, Plugins, Schnittstellen) beruhen.
(5) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Unternehmern zwölf Monate ab Abnahme; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Verkürzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Arglist, bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
§ 11 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung nach Abs. 2 der Höhe nach zusätzlich auf die für den betreffenden Auftrag vereinbarte Vergütung, mindestens jedoch auf 50.000 € je Schadensfall begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Agentur. Für Störungen bei Drittanbietern, etwa Hosting-, Cloud-, KI- oder Zahlungsdiensten, haftet die Agentur nicht, soweit diese nicht als ihre Erfüllungsgehilfen tätig werden oder der Kunde den Vertrag mit ihnen selbst geschlossen hat.
(5) Der Kunde ist für die regelmäßige Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich vertraglich vereinbarter Leistungsgegenstand ist. Bei einer etwaigen Haftung für Datenverlust ist diese auf den Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
§ 12 Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse der anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nur für Zwecke des Vertrags zu verwenden. Ausgenommen sind Informationen, die offenkundig sind, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder von ihr unabhängig entwickelt wurden, oder die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen. Die Referenznennung nach § 18 bleibt unberührt.
§ 13 Datenschutz & Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Verarbeitet die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten (Art. 28 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Im Übrigen gilt unsere Datenschutzerklärung.
§ 14 Einsatz KI-gestützter Werkzeuge
(1) Die Agentur darf bei der Leistungserbringung Werkzeuge der künstlichen Intelligenz (KI) einsetzen, etwa für Entwürfe, Texte, Grafiken, Quellcode und Qualitätssicherung.
(2) Die Agentur bleibt für die vertragsgemäße Leistung verantwortlich und prüft KI-gestützt erstellte Arbeitsergebnisse in angemessenem Umfang, bevor sie sie übergibt.
(3) Vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten des Kunden gibt die Agentur nur unter Beachtung von § 12 und § 13 an KI-Dienste weiter. Sie wählt dabei, soweit der Anbieter dies ermöglicht, Einstellungen, die eine Nutzung der Daten zum Training ausschließen.
(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass ausschließlich maschinell durch KI erzeugte Inhalte nach derzeitiger Rechtslage urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt geschützt sein können. Die Einräumung von Nutzungsrechten an den Ergebnissen richtet sich nach § 9; ein urheberrechtlicher Schutz für rein maschinell erzeugte Bestandteile kann nicht zugesichert werden.
§ 15 AI Office und KI-Agenten
(1) Im Rahmen des AI Office stellt die Agentur KI-Agenten bereit, die Aufgaben nach den Vorgaben des Kunden ganz oder teilweise selbstständig ausführen. Ergebnisse von KI-Agenten können fehlerhaft, unvollständig oder unzutreffend sein. Der Kunde prüft Ergebnisse, bevor er sie für Zwecke mit rechtlichen, finanziellen oder sonst erheblichen Folgen verwendet, und legt fest, welche Handlungen ein Agent ohne seine Freigabe ausführen darf.
(2) Handlungen, die ein Agent im Rahmen der vom Kunden erteilten Berechtigungen und Anweisungen vornimmt, etwa der Versand von Nachrichten oder Änderungen in angebundenen Systemen, erfolgen im Namen und in der Verantwortung des Kunden. § 11 bleibt unberührt.
(3) Eine bestimmte Verfügbarkeit der Agenten sowie der zugrunde liegenden KI-Modelle und Schnittstellen Dritter schuldet die Agentur nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Die Agentur darf eingesetzte KI-Modelle und Anbieter wechseln, wenn der vereinbarte Funktionsumfang im Wesentlichen erhalten bleibt.
(4) Der Kunde stellt sicher, dass er berechtigt ist, seine Systeme anzubinden und die dort enthaltenen Daten durch die Agenten verarbeiten zu lassen, und dass er ihn treffende Informationspflichten erfüllt, etwa den Hinweis an Dritte, dass sie mit einem KI-System kommunizieren.
(5) Soweit die Agentur dabei personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
§ 16 Betrieb, Pflege und Hosting
(1) Betriebs- und Pflegeleistungen umfassen die im Angebot beschriebenen Leistungen. Nicht genutzte Stundenkontingente verfallen am Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit oder Reaktionszeit schuldet die Agentur nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Wartungsarbeiten führt sie nach Möglichkeit zu nutzungsarmen Zeiten durch.
(3) Nach Vertragsende stellt die Agentur dem Kunden auf Anforderung, die innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende eingehen muss, seine bei ihr gespeicherten Daten in einem gängigen Format bereit. Danach darf sie die Daten löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen. Eine darüber hinausgehende Unterstützung beim Umzug wird nach Aufwand vergütet.
§ 17 Social-Media-Leistungen
(1) Bestimmte Reichweiten, Follower-Zahlen oder Interaktionen schuldet die Agentur nicht.
(2) Beiträge werden vor Veröffentlichung dem Kunden zur Freigabe vorgelegt, sofern nichts anderes vereinbart ist. Mit der Freigabe übernimmt der Kunde die Verantwortung für den Inhalt.
(3) Für Einschränkungen, Sperrungen oder Änderungen durch die Plattformbetreiber haftet die Agentur nicht, soweit sie diese nicht durch einen schuldhaften Verstoß gegen deren Richtlinien verursacht hat.
§ 18 Referenznennung
Die Agentur ist berechtigt, den Kunden nach Fertigstellung unter Nennung von Name und Logo sowie mit einer Abbildung des Arbeitsergebnisses als Referenz zu benennen (z. B. auf der eigenen Website und in Portfolios). Der Kunde kann dieser Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widersprechen. Ist der Kunde Verbraucher, gilt dies nur mit seiner Einwilligung.
§ 19 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, die der Agentur die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (z. B. Naturkatastrophen, Streik, großflächige Ausfälle von Telekommunikations- oder Cloud-Infrastruktur, behördliche Maßnahmen, Pandemien), berechtigen die Agentur, die Leistungserbringung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Vereinbarte Termine verlängern sich entsprechend. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, kann jede Partei den noch nicht erfüllten Teil des Vertrags kündigen.
§ 20 Laufzeit & Kündigung
(1) Pflege- und Supportverträge werden, sofern nicht anders vereinbart, mit einer Erstlaufzeit von zwölf Monaten geschlossen. Gegenüber Unternehmern verlängern sie sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt werden. Gegenüber Verbrauchern verlängern sie sich nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit und können sodann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(2) Bei Werkverträgen kann der Kunde bis zur Vollendung jederzeit gemäß § 648 BGB kündigen. Die Agentur behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; sie muss sich anrechnen lassen, was sie infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung ihrer Arbeitskraft erwirbt. Es wird vermutet, dass der Agentur 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen (§ 648 Satz 3 BGB).
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
§ 21 Besondere Bestimmungen für Verbraucher
(1) Ist der Kunde Verbraucher, gelten die folgenden Bestimmungen vorrangig.
(2) Bei Verträgen über die Herstellung oder Bereitstellung digitaler Produkte (insbesondere Websites, Apps und Software) gelten für Mängel, Aktualisierungen und Verjährung die gesetzlichen Vorschriften der §§ 327 ff. BGB. § 8 (Abnahme) sowie § 10 Abs. 2 bis 5 finden insoweit keine Anwendung; an die Stelle der Abnahme tritt die Bereitstellung. Abweichende Vereinbarungen zu Aktualisierungen oder zur Beschaffenheit werden im Angebot gesondert getroffen.
(3) Im Übrigen gelten für Mängel die gesetzlichen Vorschriften mit der gesetzlichen Verjährungsfrist.
(4) Eine Anzahlung ist abweichend von § 7 Abs. 3 nur zu leisten, wenn sie im Angebot vereinbart ist; sie beträgt höchstens 30 % der Vergütung.
(5) Preisänderungen bei Dauerschuldverhältnissen erfolgen nur im Einvernehmen mit dem Kunden.
(6) Das AI Office bietet die Agentur ausschließlich Unternehmern an.
§ 22 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das wir nachfolgend belehren. Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KODVIK Software, Björn Brandt, Simeonscarré 2, 32423 Minden, Telefon: +49 1520 90 64 180, E-Mail: hi@kodvik.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ende der Widerrufsbelehrung
Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren. Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, erlischt das Widerrufsrecht, wenn wir mit der Vertragserfüllung begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Vertragserfüllung beginnen, Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung Ihr Widerrufsrecht verlieren, und wir Ihnen eine Bestätigung des Vertrags zur Verfügung gestellt haben.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
- An: KODVIK Software, Björn Brandt, Simeonscarré 2, 32423 Minden, E-Mail: hi@kodvik.com
- Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ____________
- Bestellt am (*)/erhalten am (*): ____________
- Name des/der Verbraucher(s): ____________
- Anschrift des/der Verbraucher(s): ____________
- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ____________
- Datum: ____________
- (*) Unzutreffendes streichen.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz der Agentur in Minden. Für diese Kunden ist Erfüllungsort ebenfalls der Sitz der Agentur.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung der Agentur in Textform auf Dritte übertragen; § 9 Abs. 2 bleibt unberührt.
(4) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen sollen zu Nachweiszwecken in Textform festgehalten werden.
(5) Die Agentur ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.